Werkstattleistungen
Seit dem 01.04.2025 sind wir eine "freie Werkstatt"
Aufgrund der Vertragsbeendigung mit dem bisherigen Hersteller können wir dann keine Garantiearbeiten mehr abrechnen. Dies betrifft nicht die Gebrauchtwagengarantie oder den Reparaturkostenversicherungsschutz der CarGarantie-Versicherungsgesellschaft. Die Wartung Ihres Fahrzeugs werden wir selbstverständlich auch weiterhin nach Herstellervorgabe ausführen, so dass Ihre Garantieansprüche bestehen bleiben.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Korrosionsschutzkontrolle für Ford Fahrzeuge ausführen, da diese in einer Vertragswerkstatt ausgeführt werden muss. Für den Erhalt der Durchrostungsgarantie vereinbaren Sie bitte einen Kontrolltermin mit einer Vertragswerkstatt.
Wir freuen uns, Sie und Ihr Fahrzeug weiterhin bei uns zu begrüßen zu dürfen!